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Post vom Amt für Steueretikette

Seit spätestens Anfang diesen Jahres hat jeder Bundesbürger das zweifelhafte Vergnügen, durch eine elf-stellige zentrale Steueridentifikationsnummer, der Einfachheit halber auch des öfteren Steuer-ID genannt, identifizierbar zu sein. Offiziell soll diese Nummer zur Vereinfachung von Verwaltungsabläufen des Finanzamtes beitragen. Die gesetzlichen Rahmengebungen schließen jedoch eine Verwendung durch andere Behörden nicht aus. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ein äußerst bedenkliches Verfahren.


Denn die gesetzlich gebotene Zweckbindung der erhobenen Daten kann somit nicht garantiert werden, wenn davon auszugehen ist, dass mit der neuen Personenkennzeichnung der Austausch von Daten zwischen den Behörden stattfinden soll. War die Zuordnung einzelner Sachverhalte zu einer Person durch die Behörden aufgrund von Namenshäufungen in der jüngsten Vergangenheit noch mit außerordentlicher Handarbeit und Aufwand verbunden, könnte sich dies nun durch die Steuer-ID ändern. Diese Nummer wird jedem innerhalb der Bundesrepublik lebendem Menschen zugeordnet, unabhängig von Alter und Erwerbsstatus. Zahlreiche Organisationen und Einzelpersonen sehen dies als unzulässige Personenkennzeichnung an und protestieren gegen diese bedarfsunabhängige Zuweisung einer zentralen Steuernummer. Die Humanistische Union reichte aus diesem Grund eine Musterlage beim Finanzgericht Köln ein, um die Katalogisierungswut der deutschen Behörden in ihre gesetzlichen Schranken zu weisen.

Durch den Versand eines Protestschreibens an das Bundeszentralamt für Steuern brachten viele Bürger ihren Unmut über die behördliche Kennzeichnungswut der Obrigkeit zum Ausdruck.

Ein formaler Einspruch konnte gegen das Schreiben mit der Information über die Zuweisung einer zentralen Steuer-ID zwar nicht eingelegt werden, da es sich bei dem Brief nicht um einen Verwaltungsakt im eigentlichen Sinne handelt, doch die Botschaft war dennoch unmissverständlich. Wir sind Bürger und keine Nummern. Durch die Versendung eines Protestschreibens wird formalrechtlich das Feststellungsinteresse festgehalten, welches sonst nach Verstreichen von zwölf Monaten ab Eingang der Mitteilung erlischt. Dies bedeutet, dass im Falle einer Entscheidung im Musterverfahren der Humanistischen Union sich die betreffende Person auf dieses Protestschreiben berufen und selber Klagen kann. Die Entscheidung des Finanzgerichts Köln steht derzeit aber noch aus. „Es ist davon auszugehen, dass gegen ein Urteil des Finanzgerichts Köln Revision eingelegt werden wird, somit wird voraussichtlich der Bundesfinanzhof über den Streitgegenstand entscheiden“, lässt das Bundeszentralamt für Steuern verlauten. Die Humanistische Union ist entschlossen, notfalls auch bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Diejenigen, die mit einem Protestschreiben auf die Zuweisung der Steuer-ID reagiert haben, bekamen in den letzten Wochen unerwartet ein Antwortschreiben, welches für reichlich Verwirrung sorgte. Nach Übersetzung der Paragraphenhinweise und juristischer Fachbegriffe scheint das Schreiben jedoch keiner Reaktion zu bedürfen.

Das Einspruchsverfahren wird lediglich ruhen gelassen, bis die Musterklage der Humanistischen Union endgültig in dieser oder nächster Instanz entschieden wird oder gar das Bundesverfassungsgericht sich dieser Frage annimmt.

Wir raten den Empfängern dieses reichlich verwirrenden und umständlich ausformulierten Schreibens daher die Ruhe zu bewahren und sich nicht beunruhigen zu lassen. Des Weiteren machen wir alle Nicht-Empfänger darauf aufmerksam, dass die Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist und sie daher herzlichst dazu aufgefordert sind, ein Protestschreiben an das Bundeszentralamt für Steuern zu senden. Freuen sie sich jetzt schon auf ihr automatisch erstelltes Antwortschreiben und sehen sie es einfach als eigenwillige Eingangsbestätigung an.


Lesenswertes:


Text: Katharina Maria Nocun, Bilder: Miriam Juschkat
23.04.2009 13:35
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