Aufbewahrungsfristen für private Unterlagen
Kennen Sie dieses Problem auch: Im Keller oder auf dem Dachboden stapeln sich die Ordner mit alten Unterlagen, wie Verträge, Kontoauszüge oder andere Urkunden. Doch wie lange muss man als diese als Privatperson aufbewahren?
Die FoeBuD-Sympatisantin Andrea Herrmann
hat sich auf die Suche gemacht und die unterschiedlichen
Aufbewahrungsfristen recherchiert. Ihre Ergebnisse hat sie dem
FoeBuD dankenswerter Weise zur Verfügung stellt.
Dabei geht sie auf die empfohlenen Fristen für die Aufbewahrung von Einkommenssteuererklärungen und -unterlagen, Kaufquittungen und Rechnungen, Kontoauszügen, Mietverträgen und Versicherungen ein. Den Abschluss bildet eine Liste mit Dokumenten, die man nie vernichten sollte.
Frau Herrmann hat sich selbstverständlich bemüht diese Informationen aus möglichst seriösen Quellen zu recherchieren. Trotz dieser gewissenhaften Recherche sind alle Angaben als Empfehlungen zu betrachten. Dementsprechend übernehmen weder Frau Herrmann, noch der FoeBuD e.V. eine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben.
Zu den Ergebnissen: Aufbewahrung von Unterlagen durch Privatpersonen
Text: zur Veröffentlichung freigegeben - Beleg/link erbeten; Bild: Joe Pitz, http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/deed.de
15.02.2010 11:49

