Bürgerrechtler klagen gegen Volkszählung 2011
Mit der Volkszählung 2011 sollen Daten aller in Deutschland lebenden Menschen in einer gewaltigen Datenbank zusammengeführt und ausgewertet werden. Dagegen werden die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine gemeinsam mit der Rechtsanwältin Eva Dworschak erarbeitete Verfassungsbeschwerde einreichen.
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Mit dem Zensus 2011 sollen Daten aus zahlreichen Quellen zusammengeführt und damit zweckentfremdet werden. Außerdem soll bis zu ein Drittel der deutschen Bevölkerung zur Beantwortung zahlreicher Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich gezwungen werden. So wird zum Beispiel nach der Religionszugehörigkeit gefragt, obwohl die EU-Vorlage dieses nicht vorschreibt. Außerdem ist die Zuordnung der unterschiedlichen Daten aus der Volkszählung 2011 über eine eindeutige Personenkennziffer möglich. Eine solche Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 ausdrücklich verboten.
Die beim Zensus 2011 entstehende Sammlung sensibler Informationen wie z.B. Migrationshintergrund und Religionszugehörigkeit ohne eine echte Anonymisierung ist höchst bedenklich. Das Zensusgesetz bewerten wir in seiner jetzigen Form als klaren Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
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2010-06-22 17:00

