EU-Ausschuss-Abstimmungen zum Telekommunikations-Paket
Nach den massiven Protesten von Bürgerrechtlern und dem Teilerfolg, dass eine europäische Rechtsgrundlage zur lückenlosen Überwachung des Internets vorerst verhindert scheint, ist ein Aufatmen leider noch nicht in Sicht. Der von den Parlamentariern angenommene Kompromiss offenbart auf den zweiten Blick gefährliche Spielräume, über die eine Regelung zur Überwachung auf Umwegen möglich ist.
Am Montag den 7. Juli gab es im EU-Parlament in Straßburg einen Abstimmungs-Marathon über das Telekom-Paket. In zwei Abstimmungsrunden, davon eine im Binnenausschuss (IMCO) und eine im Industrieausschuss (ITRE), mussten zahlreiche Änderungsvorschläge debattiert werden. Im IMCO wurden insgesamt 300 Änderungsanträge eingereicht, im ITRE sogar 800, welche dann in über 30 Kompromissvorschlägen zusammengefasst wurden.
Der von Catherine Trautmann (Sozialisten) vorgelegte Kompromissvorschlag wurde letztlich angenommen und damit eine europäische Rechtsgrundlage zur lückenlosen Internetüberwachung, wie sie Konservative auf Drängen der Unterhaltungs- und Medienindustrie im Telekommunikations-Paket verankern wollten, vorerst verhindert. Bei dem nun in den Ausschüssen erreichten Ergebnis sind vor allem die massiven Proteste von Bürgerrechtlern hilfreich gewesen, da viele Parlamentarier ohne jene die Brisanz einzelner Änderungsvorschläge gar nicht erst bemerkt hätten.
Ganz aus dem Rennen ist die Sperrung von Internetzugängen allerdings noch nicht, wie eine kürzlich veröffentlichte Analyse der britischen Politologin Monica Horten zeigt. Der Kompromissvorschlag weist noch immer gravierende Mängel auf. So sind u. a. keine Hindernisse vorgesehen, um die Einführung derartiger Sperrregelungen auf nationaler Ebene zu verhindern. Es ist daher zu befürchten, dass viele Länder dem fragwürdigen Beispiel Frankreichs und Englands folgen und ebenfalls Gesetze nach dem Motto „three strikes and you're out“ erlassen werden.
Äußerst problematisch zu bewerten ist darüber hinaus, dass auch in diesem Kompromiss immer noch die Forderung nach einer stärkeren Kontrolle der „Gesetzmäßigkeit“ von Internetinhalten steckt. Dies soll über Internetfilter und über Analysen seitens der Provider gewährleistet werden, was stark an die Internetzensur in China erinnert. Bedenklich ist zudem die Erfassung von personenbezogenen Daten wie IP-Adressen im überarbeiteten Vorschlag für die Novelle der E-Privacy-Richtlinie, der ebenfalls Teil des Gesetzespakets ist. Internetkennungen sollen demnach nur als besonders schutzwürdige persönliche Daten angesehen werden, wenn sie allein oder in Verknüpfung mit anderen Informationen auf ein Individuum bezogen werden können.
Entwarnung vor der
entscheidenden Verhandlung des gesamten "Telecom-Pakets" im
September kann deshalb leider noch nicht gegeben werden und weiterer
Protest ist deswegen dringend notwendig. Helfen Sie mit, gegen
solchen Überwachungswahn anzugehen und kontaktieren Sie Ihre Abgeordneten des Europäischen Parlaments und deren Assistenten so
früh wie möglich.
Philipp Modlich, Christoph Brüning
Text zur Veröffentlichung freigegeben. Beleg(Link) erbeten.
04.08.2008 11:34

