Freiheit als Verhandlungsmasse: Die schwarz-gelben Kompromisse bei den Bürgerrechten
Bereits am Donnerstag Abend gab es die ersten Meldungen, dass die Arbeitsgruppe Inneres/Justiz/ Informationsgesellschaft sich geeinigt habe. Diese schnelle Einigung beim Thema Bürgerrechte verhieß nichts Gutes.
Und betrachtet man die getroffenen Vereinbarungen im Einzelnen wird deutlich: Der faule Kompromiss, der zu drohen schien, ist jetzt Konsens: http://blog.odem.org/2009/10/keine-sperren.html
- So sollen die umstrittenen "Netzsperren" ein Jahr ausgesetzt werden und das Bundeskriminalamt (BKA) in dieser Zeit versuchen, auffällige Internetseiten zu löschen statt zu sperren.
- Die Vorratsdatenspeicherung soll es weiterhin geben, allerdings sollen die Daten bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nur für besonders schwere Straftaten und bei Gefahr für Leib und Leben verwendet werden.
- Auch die heimliche Online-Durchsuchung von Computern wird nicht abgeschafft, wie von der FDP ursprünglich gefordert, sondern lediglich mit etwas höheren rechtliche Hürden versehen.
- Weitere Forderungen von Datenschützern/innen und Bürgerrechtlern/innen wie wirksamer Arbeitnehmerdatenschutz oder ein Ende der RFID-Schnüffelchips in Reisepässen und Personalausweisen wurden nicht beachtet: Bürgerrechts- und Datenschutzthemen wurden auf Internet-Sperren, Online-Durchsuchungen und Vorratsdatenspeicherung beschränkt - und auch da denkbar schlecht gelöst.
Dass eine Partei ihre Forderungen niemals vollständig in einer Koalitionsvereinbarung durchsetzen kann, ist normal. Das war bei Rot-Grün oder in der Großen Koalition auch nicht anders. Dass die FDP aber gar nicht versucht hat das maximal mögliche herauszuholen, hat die frühe Einigung mit der Union deutlich gemacht.
Offensichtlich hat sich der FDP-Parteivorsitzende Guido Westerwelle dagegen entschieden, mehr für die Bürgerrechte in direkten Verhandlungen mit Angela Merkel und Horst Seehofer herauszuholen. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Das hätte seine Verhandlungsposition in anderen Sachfragen und insbesondere in den von der FDP massiv geforderten Steuersenkungen für Gutverdiener geschwächt.
Auch gemessen am FDP-Programm kann man die Verhandlungsergebnisse nur als dürftig bezeichnen: Mit eindeutigen Zielen war sie in den Kampf um die digitalen Bürgerrechte gezogen: Abschaffung der heimlichen Onlinedurchsuchung, Verhinderung des Großen Lauschangriffs, der Internetsperren und das Ende der Vorratsdatenspeicherung. Nicht ein einziges der von der großen Koalition beschlossenen Überwachungsgesetze wird wieder abgeschafft. "Von drei im Wahlprogramm abgelehnten Vorhaben wurde genau einmal irgendwie eine Aufschiebung durchgesetzt (Was immer das heißen mag) und zweimal das Bundesverfassungsgericht beachtet, was in der Praxis eh schon so gehandhabt wurde", kommentiert der Blogger Markus Beckedahl.
1. Vorratsdatenspeicherung
FDP-Verhandlungsführerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bezeichnete das Ergebnis der Verhandlungen beim Thema Vorratsdatenspeicherung als: "Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung". Eine kühne Behauptung, denn ausgesetzt wird gar nichts. Die Vorratsdatenspeicherung bleibt in der Substanz unverändert. Die Daten von Telefonverbindungen, E-Mailkontakten oder Faxabsendern werden auch weiterhin sechs Monate lang gespeichert. Ohne Verdacht und von jedem. Nur wann die Polizei sie verwenden darf, wurde überarbeitet. Dies solle nur bei "schweren Straftaten" möglich sein. Das allerdings ist nichts weiter als die Umsetzung der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Dabei hatte die FDP in ihrem Wahlprogramm die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung gefordert und in ihrem Wahlprogramm vollmundig geschrieben: "Der Gesetzgeber muss endlich aufhören, sich stets nur an der Grenze des noch verfassungsrechtlich Zulässigen zu orientieren." Nun bleibt alles an den Bundesverfassungsrichtern in Karlsruhe und dem Europäischen Gerichtshof hängen, die voraussichtlich nächstes Jahr über die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung entscheiden werden.
2. Online-Durchsuchungen
Beim Thema Online-Durchsuchung lässt sich vor allem eins festhalten: Sie bleibt, wie sie ist. Lediglich eine Einschränkung des bestehenden Gesetzes soll es geben: Das Bundeskriminalamt darf den Antrag auf Einsatz des "Bundestrojaners" nicht mehr selbst bei Gericht einreichen. Das muss nun der Generalbundesanwalt tun. Ändern aber wird sich dadurch an der Praxis des Instrumentes nichts. Das Ergebnis zu den Online-Durchsuchungen ist ist vor allem deswegen interessant, weil verschiedene FDP-Politiker und Gremien Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz eingereicht haben, in denen es nicht um die Höhe rechtlicher Hürden ging, sondern darum dass die online-Durchsuchungen verfassungswidrig sind. Das alles scheint jetzt keine Rolle mehr zu spielen.
Auch die zusätzliche Vereinbarung, dass der Verfassungsschutz kein Recht auf Online-Durchsuchungen bekommen solle, ist kein Verhandlungserfolg der FDP, auch wenn uns das so verkauft wird: Bisher existierte da Vorhabens noch gar nicht als Gesetzesform, sondern lediglich als Wunsch des Innenministeriums. Und das konnte angesichts der vielen anderen zur Diskussion stehenden Punkte offensichtlich leicht drauf verzichten.
3. Internet-Sperren
Auch beim Thema Internet-Sperren versucht Leutheusser-Schnarrenberger darzustellen, die FDP habe sich durchgesetzt. Und tatsächlich wird es ein Jahr lang keine Internet-Sperren geben. Das Netzsperrengesetz liegt momentan dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vor. Unterzeichnet der Bundespräsident das Gesetz, würde es am 1. Januar 2010 in Kraft treten. Die schwarz-gelbe Vereinbarung sieht nun vor, dass es einen "Anwendungserlass" geben soll, wonach das Gesetz ein Jahr lang nicht angewendet werden wird (also bis 2011). In dieser Zeit soll das BKA auffällige Seiten löschen, statt sie zu blocken. Über Erfolg oder Misserfolg wird dann nach einem Jahr entschieden. Ob die Internetsperren mit der Vereinbarung aufgehoben oder nur aufgeschoben sind, wird man erst am Ende des nächsten Jahres wissen. Spiegel online mutmaßt, die Ein-Jahres-Frist solle "Zensursala" Ursula von der Leyen (CDU) ermöglichen, das Gesicht zu wahren. Wie dem auch so sei: Dass die Internetsperren zunächst nicht angewendet werden, ist in jedem Fall ein erster Erfolg für Netzaktivisten und Bürgerrechtler. Skepsis überwiegt dennoch."Was ist wenn das BKA in einem Jahr erklärt (wie jetzt auch schon), dass einfach genug Seiten nicht zu löschen sind? Das klingt für mich eher nach Aufschiebung", schreibt der Blogger Markus Beckedahl (netzpolitik.de) http://www.netzpolitik.org/2009/schwarz-gelb-einig-bei-innenpolitik/
Campact! www.campact.de
10.11.2009 14:26

