Keine Gesetze "auf Verdacht beschließen"
FoeBuD zum erwarteteten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Online-Durchsuchung
Am Mittwoch, 27. Februar 2008 wird die vom FoeBuD e.V. finanzierte Verfassungsbeschwerde zum Thema Online-Durchsuchung entschieden.
Bürgerrechtler sind zuversichtlich, dass das Gesetz gekippt wird und hoffen, dass dieses Urteil Signalwirkung auf ähnliche Gesetzesvorhaben im In- und Ausland hat.
Klägerin ist die freie Journalistin Bettina Winsemann. Vertreten wird sie durch den Berliner Anwalt Fredrik Roggan, der auch Mitglied der BigBrotherAwards-Jury ist. Spenderinnen und Spender des FoeBuD e.V. haben diese Verfassungsbeschwerde finanziert.
Zitate von padeluun, Vorstand im FoeBuD e.V.:
"Es ist ein Unding, dass Landtags- und Bundestagspolitiker Gesetze beschließen, von denen klar ist, dass sie vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden -- austesten, wie weit sie gehen können."
"Rechtsstaat" sollte nicht heißen, dass nur noch durch das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit unserer Gesetze garantiert / gewährleistet / verteidigt werden kann und Gesetze erstmal "auf Verdacht" beschlossen werden."
"Bürgerinnen und Bürger wollen den dauernden Terror-Alarmismus und die immer weitergehende Einschränkung ihrer Freiheitsrechte nicht mehr hinnehmen. Viele haben an den FoeBuD gespendet, um diese Verfassungsbeschwerde zu ermöglichen."
Für Fotos sind die Klägerin Bettina Winsemann, Anwalt Dr. Fredrik Roggan und padeluun in Karlsruhe ab ca. 9:30 Uhr vor Ort.
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26.02.2008 12:25

