CCC klagt gegen Wahlmaschinen in Hessen
Am 04.01.2008 stellte der Chaos Computer Club (CCC), mit Hilfe einer Betroffenen, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Einsatz von Wahlcomputern beim Staatsgerichtshof des Landes Hessen. Die Wahlcomputer der niederländischen Firma Nedap sollen bei der Landtagswahl Hessens am 27.01.2008 in acht Kommunen zum Einsatz kommen.
Der Einsatz dieser Wahlcomputer ist schon seit längerem wegen gravierender Sicherheitsmängel mehr als umstritten. So liegen beispielsweise dem Bundesverfassungsgericht mehrere Wahlprüfungsbeschwerden wegen des Einsatzes der Nedap-Wahlcomputer bei der Bundestagswahl 2005 vor (eine Entscheidung wird im Frühjahr 2008 erwartet). Die im Rahmen dieser Wahlprüfungsbeschwerden erstellten Gutachten belegen zweifelsfrei die Unsicherheit und Manipulationsanfälligkeit der Wahlmaschinen.
Darüber hinaus wurde bereits im Oktober 2006 die Manipulierbarkeit dieser Wahlcomputer im niederländischen Fernsehen demonstriert. Aus diesen Gründen hat sich die Regierung der Niederlande im September 2007 dazu entschieden, den Einsatz der Wahlmaschinen in ihrem Land zu stoppen, obwohl diese bereits nahezu flächendeckend eingesetzt wurden.
Diese Einsicht scheint der Bundesregierung und den Landesregierungen Deutschlands bisher verwehrt zu sein und auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes scheint man nicht warten zu wollen. Die deutsche (nahezu baugleiche) Version dieser Wahlmaschinen wurde zwar in der Zwischenzeit nachgebessert, allerdings bezeichnet ein Sprecher des Chaos Computer Clubs die „neuen 'Sicherungsmaßnahmen', die verhindern sollen, dass der Wahlausgang manipuliert wird“ als „unsinnigen, zeitraubenden und teuren Schildbürgerstreich“.
In dem aktuellen Antrag moniert der CCC vor allem den Bruch dreier Grundsätze des Wahlrechtes: die Öffentlichkeit, Gleichheit und Amtlichkeit der Wahl.
Das Prinzip der Öffentlichkeit der Wahl würde bereits dadurch verletzt werden, dass „der Wähler weiterhin nicht wissen“ kann, „ob die Software oder die Hardware der Computer manipuliert wurde“. Dies sei nicht nur wichtig, um Wahlmanipulationen vorzubeugen, sondern auch um das Vertrauen der Bürger in den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe zu erhalten. Dazu würde gehören, dass der Wähler selbst die Wahl kontrollieren könne (beispielsweise durch eine eigenhändige Auszählung der Stimmzettel). Bei der Nutzung von Wahlcomputern sei dies im Gegensatz zur Wahl mit Stift und Papier nicht mehr möglich.
Auf diese Weise würden die Wähler in den betroffenen Kommunen einen Nachteil gegenüber den Bürgern erhalten, die per Stift und Papier abstimmen dürften, wodurch die Möglichkeit einer gleichen Wahl für alle Bürger zerstört sei.
Bezweifelt wird des Weiteren die Amtlichkeit der Wahl. Dies bedeute, dass selbst die staatlichen Stellen nicht nachvollziehen könnten, ob sämtliche ausgelieferten Nedap-Wahlcomputer einwandfrei seien. Es bestünde dadurch die Gefahr, dass ohne die Unterstützung von Nedap keine Wahl mehr durchführbar sei.
Abschließend sollte muss noch festgehalten werden, dass sich die hier genannten Probleme keineswegs nur auf die Wahlcomputer des Unternehmens Nedap beziehen, sondern auch auf Geräte anderer Herstellerfirmen übertragbar sind. Der FoeBuD sieht daher generell die Nutzung von Wahlmaschinen sehr kritisch und rät von ihrer Anwendung bis auf Weiteres ab.
Text zur Veröffentlichung freigegeben. Beleg(link) erbeten; Bildquelle: CCC
09.01.2008 17:52

