Der Verbraucherzentrale Bundesverband veröffentlicht neue Scoring-Studie
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine aktuelle Studie mit dem Titel "Scoring im Praxistest" veröffentlicht, in der der deutschen Kreditwirtschaft "Willkür und Intransparenz bei der Kreditvergabe" vorgeworfen wird.
Bereits 2001 wurde die Informa Unternehmensberatung für ihr Scoringverfahren mit einem BigBrotherAward "geehrt"
Im Rahmen der Studie wurden von 21 Personen (mit unterschiedlichem Alter, Familienstand, Ort, Beruf und Einkommen) 81 Stichproben in Form von Konditionenanfragen bei 10 Kreditinstiuten genommen. Das Ergebnis war niederschmetternd. Der vzbv formuliert unter anderem folgende Ergebnisse:
- Intransparenz: In knapp 50% der Stichproben, wurden die Tester selbst auf Nachfrage hin nicht über den Einsatz von Scoringverfahren informiert.
- Gesetze wurde nicht eingehalten: In 30% der Stichproben wurde keine Einwilligung zur Schufa-Abfrage eingeholt, obwohl dies notwendig gewesen wäre.
- Datensparsamkeit: in vielen Fällen wurden Daten abgefragt, bei denen die Kreditsachbearbeiter nicht begründen konnten, wozu diese Daten gebraucht würden.
- Score nicht nachvollziehbar: Bei keiner Testperson ließ sich die Höhe des Basiscores nachvollziehen. Auch war die Höhe des Zinsangebotes bei keiner Testperson nachvollziehbar. Bei einer Testperson schwankte das Angebot beispielsweise zwischen 7,99% bis 13,49% Zinsen.
Der FoeBuD e.V. sieht seine Entscheidung aus dem Jahr 2001 bestätigt, die Informa Unternehmensberatung GmbH für ihr Scoringverfahren mit einem BigBrotherAward "auszuzeichnen". Schon damals formulierte die Laudatorin Rena Tangens folgende Bedenken, die auch noch heute - fast 7 Jahre später - nicht an Gültigkeit verloren haben, wie es die vzbv-Studie leider belegt:
- Der Scorewert wird von den Firmen, die ihn erstellen, als rein mathematisch/statistischer Wert bezeichnet, der zwar eine Vorhersage von Wahrscheinlichkeiten sei, nicht aber die Bewertung einer Person. In der Praxis aber ist der Scorewert genau das, er bewertet die Bonität eines Menschen.
- Ein Score bringt eine Vielzahl an Informationen in ein einfach zu handhabendes Format: eine einzelne Zahl. Anhand dieser Zahl kann in Sekundenbruchteilen entschieden werden, ob ich eine wünschenswerte Kundin bin oder nicht. De jure darf nicht ausschließlich auf Grund des Scorewertes entschieden werden. (Das Bundesdatenschutzgesetz nennt so etwas eine "automatisierte Einzelentscheidung"). De facto ist es schlicht nicht nachzuweisen, wenn es passiert.
- Die Verbraucher wissen in der Regel nichts von diesem Treiben. Ein im Kleingedruckten der AGBs der entsprechenden Firmen versteckter Hinweis, dass sie Daten mit der Informa Unternehmensberatung GmbH austauschen, reicht dafür nicht aus.
- Die Verbindung von Direktmarketing, Consumer- und Lifestyledaten mit dem Risikomanagement. Wem einmal aufgrund eines schlechten Scorwertes eine Versicherung gekündigt wurde, hat nach Erfahrungen von Verbraucherverbänden Probleme, wieder einen Vertrag von einer Versicherung zu bekommen.
- Wie sollen Verbraucherinnen gegen einen Score protestieren bzw. ihn richtigstellen, wenn sie gar nicht wissen, welche Daten in dieser Zahl zusammengefaßt werden?
"Scoring sollte allenfalls zur seriösen Betrugsvermeidung genutzt werden dürfen. In ihrer derzeitigen Form sind Scoingsysteme aber Vorurteilssysteme und genau wie im "realen Leben" sind Vorurteile immer falsch." so padeluun, Vorsitzender des FoeBuD e.V..
Weitere Informationen
Die Pressemitteilung des vzbv vom 23.01.2008: klickDie vollständige Studie "Scoring im Praxistest" des vzbv: klick
Die BigbrotherAwards-Laudatio aus den Jahr 2001 für die Informa Unternehmensberatung GmbH für ihr Scoringverfahren: klick
Text zur Veröffentlichung freigegeben. Beleg(link) erbeten
25.01.2008 15:43

