Die Steuer-ID: Bundesbürger werden säuberlich durchnumeriert
Es ist soweit: mit der SteuerID bekommen auch wir ein eindeutiges Personenkennzeichen wie es die Amerikaner mit ihrer Sozialversicherungsnummer schon lange haben. Dabei ist so etwas in Deutschland eigentlich verfassungswidrig.
Im Land der ehemals unbegrenzten Möglichkeiten geht nichts ohne diese zentrale Kennziffer. Das mag seine praktischen Seiten haben, andererseits erlaubt die Kennziffer Meldebehörden, Finanzämtern, Banken, Versicherungen, Auskunfteien, Adresshändlern, Call-Centern bis hin zum Arbeitgeber ihre jeweiligen Datensammlungen abzugleichen, zu vervollständigen und, im schlimmsten Fall, zu einem kompletten Persönlichkeitsprofil zusammenzuführen. Mit allen Vorgängen, die jemals über diese Nummer abgewickelt worden sind.Mit
der Einführung der bundesweit einheitlichen
Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) gilt das in Zukunft auch für
Deutschland. Dabei ist ein eindeutiges Personenkennzeichen eigentlich
verfassungswidrig, wie das Volkszählungsurteil von 1983 klar
stellte. Daran mag heute anscheinend keiner mehr denken.
Der
Versand der 11-stelligen Kennziffer für alle Bundesbürger vom
Säugling bis zum Greis hat Anfang August begonnen und soll bis Ende
des Jahres abgeschlossen sein. Der Unterschied zur bisherigen
Steuernummer ist, dass sie lebenslang und sogar 20 Jahre über den
Tod hinaus einer Person eindeutig zugeordnet bleibt.
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Steuergerechtigkeit war die ursprüngliche Absicht, durch die
Erfassung wirklich aller Steuerpflichtigen und durch eine eindeutige
Zuordnung von Geschäftsvorgängen. Diese Zweckbindung ist aber im
Gesetz elegant ausgehebelt: vorbereitet ist vielmehr die Verknüpfung
mit den Datensammlungen anderer Behörden, z.T. ist diese sogar schon
eingeleitet, z.B. mit den Datensätzen der Melderegister.
Wann auch andere Stellen diesen „praktischen“ Schlüssel nutzen werden, ist nur eine Frage der Zeit. Das mag dann zwar ungesetzlich sein, der Versuchung werden aber nicht alle widerstehen, wie analoge Beispiele aus der Vergangenheit zeigen.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Steuer-ID wurden ohne viel Aufhebens und vor allem ohne eine nennenswerte öffentliche Diskussion bereits im Jahr 2003 geschaffen. Eine Verfassungsklage ist deshalb nicht mehr möglich. Möglich ist aber eine Klage auf dem Finanzgerichtsweg. Der FoeBuD unterstützt deshalb die Musterklage der Humanistischen Union gegen die Steuer-ID, die jeder Bundesbürger nach Erhalt seiner Kennziffer bei seinem Finanzamt einreichen kann. Die Humanistische Union bietet zudem ausführliche Informationen zum Thema Steuer-ID und zu den Erfolgsaussichten einer solchen Musterklage.
Weitere Informationen
- Über die Musterklage der Humanistischen Union: klick
- Über die Steuer-ID: klick
- Über die Erfolgsaussichten: klick
Text zur Veröffentlichung freigegeben. Beleg(Link) erbeten.
20.08.2008 16:48

