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Die Steuer-ID: Bundesbürger werden säuberlich durchnumeriert

Es ist soweit: mit der SteuerID bekommen auch wir ein eindeutiges Personenkennzeichen wie es die Amerikaner mit ihrer Sozialversicherungsnummer schon lange haben. Dabei ist so etwas in Deutschland eigentlich verfassungswidrig.

Im Land der ehemals unbegrenzten Möglichkeiten geht nichts ohne diese zentrale Kennziffer. Das mag seine praktischen Seiten haben, andererseits erlaubt die Kennziffer Meldebehörden, Finanzämtern, Banken, Versicherungen, Auskunfteien, Adresshändlern, Call-Centern bis hin zum Arbeitgeber ihre jeweiligen Datensammlungen abzugleichen, zu vervollständigen und, im schlimmsten Fall, zu einem kompletten Persönlichkeitsprofil zusammenzuführen. Mit allen Vorgängen, die jemals über diese Nummer abgewickelt worden sind.

Mit der Einführung der bundesweit einheitlichen Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) gilt das in Zukunft auch für Deutschland. Dabei ist ein eindeutiges Personenkennzeichen eigentlich verfassungswidrig, wie das Volkszählungsurteil von 1983 klar stellte. Daran mag heute anscheinend keiner mehr denken.

Der Versand der 11-stelligen Kennziffer für alle Bundesbürger vom Säugling bis zum Greis hat Anfang August begonnen und soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Der Unterschied zur bisherigen Steuernummer ist, dass sie lebenslang und sogar 20 Jahre über den Tod hinaus einer Person eindeutig zugeordnet bleibt.

Mehr Steuergerechtigkeit war die ursprüngliche Absicht, durch die Erfassung wirklich aller Steuerpflichtigen und durch eine eindeutige Zuordnung von Geschäftsvorgängen. Diese Zweckbindung ist aber im Gesetz elegant ausgehebelt: vorbereitet ist vielmehr die Verknüpfung mit den Datensammlungen anderer Behörden, z.T. ist diese sogar schon eingeleitet, z.B. mit den Datensätzen der Melderegister.

Wann auch andere Stellen diesen „praktischen“ Schlüssel nutzen werden, ist nur eine Frage der Zeit. Das mag dann zwar ungesetzlich sein, der Versuchung werden aber nicht alle widerstehen, wie analoge Beispiele aus der Vergangenheit zeigen.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Steuer-ID wurden ohne viel Aufhebens und vor allem ohne eine nennenswerte öffentliche Diskussion bereits im Jahr 2003 geschaffen. Eine Verfassungsklage ist deshalb nicht mehr möglich. Möglich ist aber eine Klage auf dem Finanzgerichtsweg. Der FoeBuD unterstützt deshalb die Musterklage der Humanistischen Union gegen die Steuer-ID, die jeder Bundesbürger nach Erhalt seiner Kennziffer bei seinem Finanzamt einreichen kann. Die Humanistische Union bietet zudem ausführliche Informationen zum Thema Steuer-ID und zu den Erfolgsaussichten einer solchen Musterklage.

Weitere Informationen

  • Über die Musterklage der Humanistischen Union: klick
  • Über die Steuer-ID: klick
  • Über die Erfolgsaussichten: klick


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20.08.2008 16:48
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