Urteilsverkündung zu "NRW-Trojaner" am 27.02.2008
Durch die "Online-Durchsuchung" im Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalens besitzt der Geheimdienst in NRW seit dem 30. Dezember 2006 unter anderem die Befugnis, heimlich auf an das Internet angeschlossene Computersysteme zuzugreifen. Gegen dieses Gesetz hatten die Journalistin Bettina Winsemann, ein Mitglied der Partei Die Linke und drei Rechtsanwälte - darunter der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum - Verfassungsbeschwerde eingelegt. Auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 10. Oktober 2007 soll die Urteilsverkündung nun nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch, den 27. Februar 2008 erfolgen.
Das Urteil gilt als richtungweisend, da nicht nur andere Bundesländer - wie beispielsweise Bayern - mit ähnlichen Gesetzen nachziehen wollen, sondern auch auf Bundesebene der heftig umstrittene Einsatz der Schnüffelsoftware durch das BKA geplant ist.
Der FoeBuD e.V. unterstützt finanziell die Verfassungsbeschwerde Bettina Winsemanns - die durch das BigBrotherAwards-Jury-Mitglied Fredrik Roggan von der Humanistischen Union vertreten wird - und wünscht den Beschwerdeführern viel Glück und Erfolg für die Urteilsverkündung.
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Weitere Informationen
Pressemeldung des BVerfG: klick
Die Online-Durchsuchung bei Wikipedia: klick
"Wie funktioniert der
Bundestrojaner?" auf tagesschau.de: klick
Informationsportal bundestrojaner.de: klick
Text zur Veröffentlichung freigegeben. Beleg(link) erbeten; Bildquelle: CCC
06.02.2008 18:04

