Bundespräsident soll Vorratsdatenspeicherung aufhalten
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - dem auch der FoeBuD angehört - hat den Bundespräsidenten Horst Köhler in einem Brief gebeten, seine Unterschrift unter das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung zu verweigern, da die dort vorgesehene Vorratsdatenspeicherung "offensichtlich verfassungswidrig" ist. Das Gesetz soll bereits zum 1. Januar in Kraft treten, muss jedoch erst noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden.
Vor dem Hintergrund mehrerer Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben CDU, CSU und SPD ganz klar einen "vorsätzlichen Verfassungsbruch" begangen. Ein Urteil des BVerfG aus dem Jahr 2003 besagt nämlich: "Insofern genügt es verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, dass die Erfassung der Verbindungsdaten allgemein der Strafverfolgung dient. Vorausgesetzt sind vielmehr eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis".Â
Darüber hinaus "höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Wirtschaftsspionage. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern". Mit Inkrafttreten des Gesetzes droht Journalisten der Abbruch von Informantenkontakten, Beratungsangeboten wie der Telefonseelsorge die Abnahme von Anrufen und E-Mails, Strafverfolgern der Wegfall anonymer Anzeigen, Regierungskritikern das Ende unkomplizierter Kommunikation und Internetsurfern Ermittlungen wegen des Besuchs vermeintlich verdächtiger Internetseiten. Insgesamt werden sensible Kontakte und Kommunikationen entweder erschwert werden oder insgesamt enden. Damit wird "die freie Kommunikation in Deutschland gravierend beeinträchtigt, was unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt erheblichen Schaden zufügt".Â
Außerdem deckt die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nur einen kleinen Teil der beschlossenen Regelungen und muss wegen der gravierenden Mängel ohnehin nicht umgesetzt werden. Irland klagt bereits seit 2006 auf Aufhebung der Vorgaben aus Brüssel.
Falls das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet wird und damit in Kraft tritt, werden wir - zusammen mit weiteren Organisationen - eine Sammelverfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen, für die bereits über 20.000 Personen ihre Teilnahme zugesagt haben.
Das von Dr. Patrick Breyer ausgearbeitete Schreiben an den Bundespräsidenten vom 4.12.2007 im Wortlaut findet man hier: KLICK
Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde: KLICK
Text: AK-Vorrat; Bild: Wikipedia. Zur Veröffentlichung freigegeben, Beleglink erbeten
05.12.2007 12:56

