Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft gesetzt
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heute verkündeten Eilentscheidung Teile der anlassunabhängigen Speicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten auf Vorrat vorerst außer Kraft gesetzt.
Dem Antrag der Beschwerdeführer, die Vorratsdatespeicherung im Wege einer einstweiligen Anordnung bis zur endgültigen Entscheidung auszusetzen, wurde teilweise stattgegeben. Die Regelung der Verwendung der gespeicherten Daten wurde durch das Gericht modifiziert. So ist – bis zur Entscheidung in der Hauptsache – die Übermittlung der Verbindungsdaten nur zulässig, wenn es sich um die Verfolgung einer schweren Straftat (nach § 100a Abs.2 StPO) handelt, die auch im Einzelfall schwer wiegt. Außerdem muss die Ermittlung des Sachverhalts auf eine andere Art und Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos sein. Die generelle Speicherung der anfallenden Verbindungsdaten wurde durch das Gericht jedoch nicht untersagt.
Zusätzlich muss die Bundesregierung am 1. September 2008 dem Bundesverfassungsgericht zu den praktischen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung Rede und Antwort stehen. Daraus lässt sich bereits schließen, dass eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in diesem Jahr zu erwarten ist.
Gegen das seit Januar 2008 geltende Gesetz hatte der FoeBuD e.V. gemeinsam mit weiteren Organisationen und insgesamt 34.451 besorgten Menschen die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte Deutschlands initiiert.
Weiter Informationen
- Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes: klick
- Unsere Rubrik „Vorratsdatenspeicherung“: klick
- Webseite des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: klick
09.05.2008 09:54

