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Weg mit dem "Gefällt mir"-Button

"Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) fordert alle Stellen in Schleswig-Holstein auf, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Webseiten zu entfernen. Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse kommt das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen", heißt es in der Presseerklärung des ULD. Dies dürfte auch für alle anderen Bundesländer Geltung haben.

Facebook protokolliert nicht nur das Verhalten von eingeloggten NutzerInnen auf seiner Webseite, sondern erhält auch Informationen über das Surfverhalten von InternetnutzerInnen, wenn diese sich auf Seiten mit sogenannten Social-Plugins ("Like", "recommend" etc.) von Facebook bewegen - ganz ohne Klicken.

Auch bei nicht registrierten Internetnutzenden werden beim Aufruf von facebook.com oder beim Klick auf ein Social-Plugins Cookies gesetzt, die teilweise 2 Jahre gültig sind und eine eindeutige ID der Browserinstanz beinhalten. Diese Informationsübermittlungen hat das UDL für rechtswidrig befunden, da für Anwendende keine hinreichende Tranzparenz über die Verarbeitung dieser Daten besteht.

Sollten Webseitenbetreiber ihre Social-Plugins bis Ende September 2011 nicht entfernen, drohen privaten Stellen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro. "Allen Stellen muss klar sein, dass sie ihre datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nicht auf das Unternehmen Facebook, das in Deutschland keinen Sitz hat, und auch nicht auf die Nutzerinnen und Nutzer abschieben können", so Thilo Weichert, Leiter des ULD.

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Links:

Pressemitteilung des ULD vom 19.08.2011:
https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20110819-facebook.htm
Analyse des ULD vom 19.08.2011:
https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/facebook-ap-20110819.pdf

29.09.2011 15:24
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