Widerspruch gegen die Erfassung von Google Streetview
Der große Datenkrake Google möchte seinen Dienst Google Streetview nun auch in Deutschland starten. Dagegen können Sie Widerspruch einlegen. Und sollten dies auch tun.
Bielefeld (11.8.2010) Lücken in den Datenwald schlagen - bei Google Streetview, also dem Dienst, der alle Häuser im Internet einsehbar macht, ist das möglich. Alle Menschen können Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Fotos ihrer Häuser einlegen. Dann wird Google diese Bilder so extrem weichzeichnen, dass auf dem Bild anschließend nichts sinnvolles mehr zu erkennen ist.
Wir empfehlen allerdings nicht das elektronische Widerspruchsformular von Google zu nutzen, sondern folgendes "Offline"-Verfahren: Sie richten Ihren schriftlichen Vorab-Widerspruch per Brief an die
Google Germany GmbH und erhalten von dort eine Eingangsbestätigung (Die Adresse lautet: Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg). Wenn
Google das Objekt, gegen dessen Veröffentlichung Sie Widerspruch
eingelegt haben, eindeutig lokalisieren und identifizieren kann, wird
Google Ihren Widerspruch unmittelbar umsetzen. Eine Bestätigung, dass
Ihr Widerspruch umgesetzt wurde, erfolgt nicht.
Wenn Ihr Widerspruch nicht ohne weiteres umgesetzt werden kann, wird
sich Google wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erhalten ein
Formular, in dem Sie nähere Angaben zu Ihrem Gebäude oder Grundstück
machen können. Füllen Sie dieses Formular aus und schicken es an Google
zurück. Mit diesen ergänzenden Angaben sollte Google Ihr Haus
identifizieren und Ihren Widerspruch umsetzen können.
Quelle für dieses Vorgehen ist die Datenschutzaufsichtsbehörde Hamburg (klick!).
18.08.2010 23:44

