Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite FoeBuD e.V. Datenschutz / Bürgerrechte Widerspruch gegen die Erfassung von Google Streetview
FoeBuD e.V. // Marktstrasse 18 // D-33602 Bielefeld
Tel: 0521-175254 // Fax: +49-521-61172 // Mail: mail-aet-foebud.org
Web: www.foebud.org und www.bigbrotherawards.de und www.stoprfid.de
Unsere Arbeit ist nur möglich durch Ihre Spende!
Konto: 2129799 // BLZ: 48050161 // Sparkasse Bielefeld
Artikelaktionen

Widerspruch gegen die Erfassung von Google Streetview

Der große Datenkrake Google möchte seinen Dienst Google Streetview nun auch in Deutschland starten. Dagegen können Sie Widerspruch einlegen. Und sollten dies auch tun.

Bielefeld (11.8.2010) Lücken in den Datenwald schlagen - bei Google Streetview, also dem Dienst, der alle Häuser im Internet einsehbar macht, ist das möglich. Alle Menschen können Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Fotos ihrer Häuser einlegen. Dann wird Google diese Bilder so extrem weichzeichnen, dass auf dem Bild anschließend nichts sinnvolles mehr zu erkennen ist.

Wir empfehlen allerdings nicht das elektronische Widerspruchsformular von Google zu nutzen, sondern folgendes "Offline"-Verfahren: Sie richten Ihren schriftlichen Vorab-Widerspruch per Brief an die Google Germany GmbH und erhalten von dort eine Eingangsbestätigung (Die Adresse lautet: Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg). Wenn Google das Objekt, gegen dessen Veröffentlichung Sie Widerspruch eingelegt haben, eindeutig lokalisieren und identifizieren kann, wird Google Ihren Widerspruch unmittelbar umsetzen. Eine Bestätigung, dass Ihr Widerspruch umgesetzt wurde, erfolgt nicht. Wenn Ihr Widerspruch nicht ohne weiteres umgesetzt werden kann, wird sich Google wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie erhalten ein Formular, in dem Sie nähere Angaben zu Ihrem Gebäude oder Grundstück machen können. Füllen Sie dieses Formular aus und schicken es an Google zurück. Mit diesen ergänzenden Angaben sollte Google Ihr Haus identifizieren und Ihren Widerspruch umsetzen können.

Quelle für dieses Vorgehen ist die Datenschutzaufsichtsbehörde Hamburg (klick!).


18.08.2010 23:44