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Anhörung im Petitionsausschuss zum Zugangserschwerungsgesetz

Berlin, den 22. Februar. Am heutigen Montag hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in öffentlicher Anhörung über die Petition gegen das Gesetz zur Sperrung von Internetseiten, dem sogenannten Zugangserschwerungsgesetz, verhandelt.

Anhörung im Petitionsausschuss zum Zugangserschwerungsgesetz

Petentin Franziska Heine

Mit über 134.000 Unterzeichnern stand damit die erfolgreichste Petition, die es jemals gegeben hat, auf der Tagesordnung des Ausschusses. Die Initiatorin der Petition gegen Internetsperren, Franziska Heine, forderte anlässlich der Anhörung zum Zugangserschwerungsgesetz die alsbaldige Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes.

Nach der Unterzeichnung des Zugangserschwerungsgesetzes durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird das Gesetz am 23. Februar 2010 in Kraft treten. Die Bundesregierung hat aber bereits die Absicht bekundet, das Gesetz nicht anzuwenden. Hierzu meint Franziska Heine: "Es gibt jetzt einen breiten politischen Konsens, dass Netzsperren keine sinnvolle Maßnahme bei der Bekämpfung strafbarer Inhalte im Netz sind. Das ist zu begrüßen." Allerdings ist nun eine Situation entstanden, die politisch einmalig und zugleich rechtlich bedenklich ist. So hatte bereits Professor Wieland von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer gegenüber dpa erklärt: "Das Gesetz tritt in Kraft, da kann die Bundesregierung jetzt nicht einfach sagen: 'Wir setzen das nicht um.' Sondern sie kann nur ein neues Gesetz schaffen."

Franziska Heine unterstrich in der Anhörung vor dem Petitionsausschuss die Forderung nach einem Aufhebungsgesetz. "Es ist nicht die Zeit für Schuldzuweisungen oder parteipolitische Profilierungen", führte Heine aus und ergänzte: "Wir brauchen eine überparteiliche Koalition der rechtsstaatlichen Vernunft, die gemeinsam ein Aufhebungsgesetz für das Netzsperren-Gesetz in den Bundestag einbringt". Ihrer Auffassung nach solle der Bundestag über die Grenzen von Parteien und Fraktionen über ein solches Aufhebungsgesetz entscheiden. Auch wenn das Gesetz gut gemeint gewesen sein sollte, "sollte man sich den besseren Einsichten nicht verschließen", meinte Heine abschließend.


22.02.2010 17:20