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Fragen und Antworten zur eGK

Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur elektronischen Gesundheitskarte.


Meine Versicherung will ein Foto von mir. Was kann ich tun?

Sie senden kein Foto ein, sondern einen begründeten Widerspruch. Einfach und schnell geht das mit dem in unserem Folder abgedruckten Abschnitt. Dieses können Sie im FoeBuD-Shop bestellen oder hier herunterladen. Sie teilen der Krankenkasse mit, dass Sie die eGK ablehnen und deswegen kein Foto einsenden. Bleiben Sie standhaft! Ihre Kasse wird Sie wiederholt auffordern, ein Foto einzusenden.


Habe ich Nachteile dadurch, wenn ich kein Foto einsende?

Im schlimmsten Fall erhalten Sie einfach keine eGK. Ihr Versicherungsschutz bleibt in jedem Fall weiter bestehen.
Sofern Ihre alte Karte noch nicht abgelaufen ist, können Sie Ihren Versicherungsschutz vorerst wie gewohnt durch Ihre alte Versichertenkarte nachweisen, denn bis voraussichtlich Ende 2013 wird sowohl die eGK als auch die alte Krankenversicherungskarte vom Arzt akzeptiert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Versicherungsnachweis in Papierform ausgestellt zu bekommen. Das ist immer wieder nötig, wenn zum Beispiel die Versichertenkarte verloren geht.


Bin ich gesetzlich verpflichtet, ein Foto einzusenden?

Die rechtliche Frage, ob Sie zur Einreichung eines Fotos verpflichtet sind, ist umstritten. Wir – und viele andere Gegner – der eGK sind der Auffassung, dass keine ausreichende Rechtsgrundlage für das Anfordern des Fotos besteht.
Geregelt ist dies im SGB V §291 Abs. (2). Wörtlich heißt es dort: „Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, erhalten eine Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild.“

Insbesondere besteht keine Rechtsgrundlage für ein sogenanntes „biometrisches Passbild“, das von manchen Krankenkassen ausdrücklich gefordert wird.


Aber meine alte Karte läuft ab oder ist bereits abgelaufen! Was kann ich tun?

Machen Sie Ihre Ablehnung gegenüber Ihrer Krankenkasse deutlich! Legen Sie Widerspruch gegen die Ausstellung der eGK ein.
Dies ist einerseits wichtig um Bedenken und Ängsten gegenüber der eGK Ausdruck zu verleihen, andererseits ist ein erfolgter Widerspruch Grundvoraussetzung für eventuelle rechtliche Schritte.
Weiterhin können Sie versuchen noch einmal eine Karte nach altem Muster ausgestellt zu bekommen. Manche Krankenkassen lassen sich darauf ein, jedoch erfordert dies eine gewisse Hartnäckigkeit. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Versicherungsnachweis in Papierform ausgestellt zu bekommen. Das ist immer wieder nötig, wenn zum Beispiel die Versicherungskarte verloren geht.

Dieser Versicherungsnachweis kann auch per Fax direkt von der Krankenkasse an die Arztpraxis gesendet werden. Auch hier gilt: Seien Sie gegenüber den Sachbearbeitern Ihrer Krankenkasse freundlich, aber hartnäckig!


Kann ich meine alte Krankenkassenkarte weiter nutzen?

Die alte Krankenkassenkarte bleibt weiter gültig, bis das auf der Karte angegebene Ablaufdatum erreicht ist. Auch wenn Sie bereits eine neue eGK erhalten haben sollten, können Sie die alte Karte weiter benutzen!

Alle Arztpraxen mit Kassenzulassung brauchen auch weiterhin die nötigen Lesegeräte für die alten Karten, da es noch für mehrere Jahre viele Patientinnen und Patienten ohne neue eGK geben wird.

Einige Krankenkassen behaupten gegenüber den Mitgliedern, dass die Infrastruktur zur Verarbeitung der alten Karten bald abgeschaltet wird. Derzeit ist aber überhaupt nicht absehbar, wann (und ob überhaupt jemals) dies passieren wird!


Meine Krankenkasse schreibt mir, dass ich ohne eGK keinen Krankenversicherungsschutz mehr habe. Stimmt das?

Die Mitgliedschaft in der Krankenkasse besteht in jedem Fall weiter. Damit haben Sie Anspruch auf die Leistungen der Krankenkasse.


Ich habe meiner Krankenkasse mitgeteilt, dass ich keine eGK will und daher kein Foto schicke. Jetzt habe ich trotzdem eine eGK bekommen, auf der allerdings kein Foto enthalten ist. Was kann ich jetzt tun?

Mit unserer Empfehlung, die Einsendung des Fotos zu verweigern, wollten wir zwei Ziele erreichen: Erstens soll gegenüber der Krankenkasse, und mittelbar auch der Politik der Protest von Vielen gegen die eGK deutlich gemacht werden. Zweitens soll Ihnen durch die Verweigerung des Fotos ermöglicht werden, auf den „Datenkraken“ eGK zu verzichten.

Die Krankenkasse möchte Sie mit dieser Vorgehensweise jetzt doch zur Verwendung der eGK zwingen. Wenn Sie Ihren Protest weiterführen möchten, müssen Sie jetzt der Ausstellung der eGK widersprechen. (siehe: Widerspruch...).

Falls Ihre alte Karte noch gültig ist, können Sie diese bis auf weiteres weiter verwenden.


Was kann ich sonst noch gegen die eGK tun?

Informieren Sie Ihre Mitmenschen, ihre Ärzte und Apotheker über die eGK. Dafür eignet sich der Flyer, den Sie in unserem Shop anfordern können. Unterstützen Sie die Arbeit des FoeBuD e.V. und der Aktion „Stoppt die E-Card“ im Kampf gegen die elektronische Gesundheitskarte. Mehr dazu finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten.


Ich möchte mich mit allen rechtlichen Mitteln gegen die eGK wehren: Was kann ich tun?

Der FoeBuD kann und darf Ihnen keine Rechtsberatung geben – das dürfen nur Rechtsanwälte! Wir können allerdings darauf hinweisen, dass es bereits eine Musterklage gegen die eGK gibt. Wer juristisch gegen die eGK vorgehen will, muss wie folgt vorgehen:
Sie müssen ihre Antworten immer wieder wiederholen. Einfach hartnäckig bleiben, Fragen stellen und ihre Zweifel äußern. Dies geht so lange, bis Sie ein Schreiben bezüglich einer Anhörung bekommen. Jetzt haben Sie Gelegenheit Stellung zu nehmen. Ihre Krankenkasse erlässt schließlich einen Bescheid, in dem ihr Widerspruch höchstwahrscheinlich abgelehnt wird. In dem Widerspruchsbescheid teilt die Krankenkasse Ihnen die Adresse des für Sie zuständigen Sozialgerichts, bei dem Sie Ihre Klage einreichen können und eine Frist mit. Jetzt können Sie kostenlos  und ohne Rechtsanwalt vor dem Sozialgericht klagen.
Viele Klagen sind besser als wenige. Machen Sie mit!

Musterklage als PDF.-Datei zum download.

Habe ich Vorteile durch die eGK?

Nein. Eine Studie zum britischen eHealth-Programm weist nach, dass die freiwilligen Funktionen der elektronischen Versichertenkarte keine Verbesserung der ärztlichen Behandlung bedeuten. Ohne die freiwilligen Funktionen dient die eGK weiterhin nur Ihrem Versicherungsnachweis, genau wie die alte Versichertenkarte.



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02.05.2012 16:31