Europäischer Gerichtshof entscheidet in der Sache Vorratsdatenspeicherung
Vorratsdatenspeicherung? "Nicht mit uns!", sagten Irland und die Slowakei und klagten vor dem EuGH gegen die Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung auf nationaler Ebene. Am 10.02.2009 wurde das Urteil verkündet. Der Europäische Gerichtshof wies die Klage der Mitgliedsstaaten Irland und Slowakei am 10.02.2009 mit der Begründung ab, die EG-Richtlinie sei formal mit dem EU-Recht vereinbar und somit rechtskräftig. Damit geht der Ball nun zurück nach Karlsruhe an das Bundesverfassungsgericht. Dieses muss nun die Frage klären, ob die Vorratsdatenspeicherung mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist.
Die Adresse lautet: http://netzpolitik.org/2009/eugh-vorratsdatenspeicherung-ist-legal/
Katharina Maria Nocun
18.02.2009 17:39

