Studierende klagen gegen die Videoüberwachung an der Universität Münster
Die Universität Münster wird an ca. 30 Standorten durch insgesamt etwa 65 Videokameras überwacht. Diese Maßnahmen sind datenschutzrechtlich zweifelhaft. Drei Studierende der Universität wollen nun ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung juristisch durchsetzen.
Auch Aktionen wie die Übergabe von 250 Unterschriften gegen die Schnüffelei brachten bisher keinen Erfolg (Bildquelle: Website Asta Uni-Münster)
Das münsteraner Urteil dürfte landesweite Auswirkung haben, da es bisher keine gerichtliche Entscheidung über die Videoüberwachung öffentlicher Gebäude zum Landesrecht Nordrhein- Westfalens gibt.
Seit November 2004 bemüht sich das Referat für politische Bildung/Demokratische Rechte des AStA darum, die Universität dazu zu bewegen, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die Kameraüberwachung einzuhalten. Im Oktober 2005 erklärte die Datenschutzbeauftragte des Landes NRW, Frau Bettina Sokol, dass sie die Zulässigkeit der einzelnen Videoüberwachungsanlagen der Hochschule aus Sicht des Datenschutzes noch nicht abschließend zu beurteilen vermag. Ihrer ausdrücklichen Empfehlung die Videoüberwachung bis zu einer abschließenden Klärung der Rechtmäßigkeit auszuschalten, kam die Universität nicht nach. „Wenn wir uns an der Universität bewegen, sind wir täglich Eingriffen in unsere Grundrechte ausgesetzt. Wir sehen die Klage als unser letztes Mittel, unsere Rechte zu wahren“, so Annelie Kaufmann, eine der KlägerInnen.
Videoüberwachung ist allgemein eine fragwürdige Methode um vermeintliche Sicherheit herzustellen. Schließlich greift sie massiv in die Grundrechte ein und kann direkt weder einem Opfer helfen noch Straftaten verhindern. Sie setzt die Unschuldsvermutung faktisch außer Kraft und führt potenziell zu einer Kultur der Kontrolle, die einer Demokratie nicht förderlich ist. „Anscheinend konnten wir kaum eine Sensibilisierung der Universität für die gesellschaftliche und individuelle Relevanz dieses Themas erreichen. Deshalb halten wir diese Klagen für unterstützenswert und notwendig, um den Studierenden ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht zu garantieren“, so einer der Referenten für politische Bildung/Demokratische Rechte, Tim Ackermann.
Asta Uni-Münster
24.02.2006 18:48

