Merkel wurde observiert - Videoüberwachung treibt seltsame Blüten.
Ein Kommentar von FoeBuD-Mitglied Nadine Ebert.
Als dem Bundeskriminalamt bekannt wurde, dass Angela Merkels Wohnung über Jahre hin durch eine Außenkamera des Pergamon-Museums mitüberwacht wurde, musste die Museumsleitung rasch eingreifen und änderte den Neigungswinkel der Kamera, so dass eine Überwachung der Wohnung fortan nicht mehr möglich war. Hier war man sich seiner Schuld offenbar schnell bewusst.
(Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,408015,00.html)
Aber halt. Frau Merkel ist über Jahre hinweg in ihrer Privatsphäre verletzt worden. Was muss in dieser Frau und ihrem Ehemann Prof. Joachim Sauer wohl jetzt vorgehen? Darüber verliert niemand ein Wort. Möglicherweise haben in dieser Zeit die Wachleute des Pergamon-Museums (und wer wohl noch?) Einblick das Privatleben des Ehepaars gehabt, ohne es selbst darüber Bescheid wusste. Das ist mit keiner Entschädigungssumme aufzuwiegen.
Immer häufiger werden wir gezwungen, unser Grundrecht auf Privatsphäre zu begründen. So wie in einem Fall, den wir auf http://www.frag-einen-anwalt.de gefunden haben:
Ein Ladenbesitzer ließ den Eingang zu seinem Laden und dabei gleichzeitig den Eingang zu einem Wohnhaus videoüberwachen. Eine Mieterin bat den Ladenbesitzer daraufhin, die Kamera doch so auszurichten, dass sie nur den Eingang zum Laden filmte. Dieser erklärte der Frau daraufhin:
„Die Kamera diene ihm vor allem dazu, in seinem Büro zu sehen, ob Kunden das Haus betreten, da seine Klingel länger nicht funktionierte. Ich brachte zum Ausdruck, dass eine Reparatur der Klingel doch wesentlich weniger aufwendig sei als eine Überwachungsanlage und bekam zur Antwort: Es bliebe ihm überlassen, was er macht und dies würde er sich von mir nicht vorschreiben lassen. “
Diese Argumentation ist nicht neu. Auch in der Paderborner Universität wurden Beamer mit Kameras überwacht, statt sie kostengünstig mit einem Sicherheitsschloss zu versehen. Dafür wurde der Rektor von uns 2004 mit einem Big-Brother-Award ausgezeichnet.
Weiter fragte der Ladenbesitzer die Nachbarin:
"Was ich zu verbergen habe, es gäbe keinen Grund mich unbehaglich zu fühlen. Als alleinstehende Frau sollte ich froh sein, er sei nicht daran interessiert, wer wann meine Wohnung betritt, aber wenn mich das unbehaglich macht, müsste ich ein schlechtes Gewissen haben.“
Sowie:
„Er müsse auch nicht speziell auf die Kamera hinweisen,
die sei ja offensichtlich und nicht versteckt angebracht (nun, Ecken in der
Decke des Treppenhauses sind nicht unbedingt mein „Interessengebiet“) und da
die Kamera nun schon über ein Jahr dort ist, käme meine Beschwerde ohnehin zu
spät."
(Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Video%FCberwachung-im-Hausflur__f11689.html)
So, wie der Ladenbesitzer das Recht auslegt, könnte man glauben, dass die informationelle Selbstbestimmung gar nichts Selbstverständliches sei und von den Zuständigen erst für jeden Fall neu geprüft und den Betroffenen erkämpft werden müsse, wie in einem Amt, das einem Antrag erst nach vielen Behördengängen und etlichen Wartezeiten zustimmt. Dass dem tatsächlich gar nicht so ist, zeigt, wie schnell im Fall Angela Merkel eingegriffen worden ist, die ebenso in ihrer Privatsphäre verletzt wurde.
Privatsphäre ist ein unveräußerliches Gut und wird heutzutage sehr leichtfertig aufs Spiel gesetzt.
Wir alle tragen dieses unveräußerliche Gut jeden Tag spazieren und lassen es manchmal irgendwo liegen, bis uns schlagartig bewusst wird, dass da etwas fehlt. Doch dann ist es oft schon zu spät. Deswegen sollten wir uns hier und jetzt für unsere eigenen Rechte einsetzen und auf das Selbstverständliche bestehen: Privatsphäre, denn es gibt mehr im Leben als ein Sicherheitsgefühl, dass nur zustande kommt, indem man die eigene Freiheit oder die anderer aufs Spiel setzt.
Ob Angela Merkel seit diesem eigenen Erlebnis nun intensiver als
bisher über Bürgerrechte, Privatsphäre und Datenschutz nachdenkt? Hoffentlich.
14.04.2006 16:05

