Wahlcomputer nun auch offiziell verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat hat wieder einmal eine Regierungsentscheidung als nicht verfassungskonform eingestuft. Heute erklärte es Wahlmaschinen als verfassungswidrig. Der Einsatz von Wahlmaschinen sei abzulehnen und diese dürfen somit nur noch äußerst begrenzt eingesetzt werden.
Die umstrittenen Maschinen wurden 2005 bei der Bundestagswahl sowie 2008 bei der hessischen Landtagswahl eingesetzt. Bei der Bundestagswahl stimmten rund 2 Millionen Wähler per Eingabe in die Maschinen der niederländischen Firma Nedap über ihre zukünftige Regierung ab. Der Kläger Ulrich Wiesner hatte im Februar 2007 per Verfassungsklage eine Wahlwiederholung gefordert, da die Ergebnisfeststellung mit Hilfe der Geräte als eine geheime und somit unzulässige Auszählung zu werten sei. Des Weiteren ist die Nachprüfbarkeit der Wahlergebnisse und die Gewährleistung ihrer Echtheit aufgrund zahlreicher Manipulationsmöglichkeiten nur sehr eingeschränkt möglich. Das Bundesverfassungsgericht gab ihm zwar in diesem Punkt nicht recht, jedoch verbot es für zukünftige Bundestagswahlen den Einsatz von Wahlcomputern in ihrer derzeitigen Form, da es diesen an der notwendigen Transparenz mangele, um den Grundsatz der Öffentlichkeit einer Wahl gewährleisten zu können. Denn alle maßgeblichen Schritte
der Wahl müssen der öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen, was bei einer elektronischen Datenerfassung nicht gewährleistet werden kann, da die Daten sich nach der Eingabe der Kontrollmöglichkeit des Bürgers entziehen.
Das Bundesverfassungsgericht formulierte es in seinem Urteil wie folgt: "Beim Einsatz elektronischer Wahlgeräte müssen die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können."
Eine generelle Absage an Wahlcomputer war dies zwar nicht, jedoch wurden hierdurch deutliche Grenzen für ihren Einsatz gezogen.
Lesenswert:
- Der aktuelle Artikel zum Thema auf heise.de www.heise.de/newsticker/meldung/print/133855
Der Artikel zur Verfassungsklage 2007 auf heise.de www.heise.de/newsticker/Verfassungsklage-wegen-des-Einsatzes-von-Wahlcomputern-eingereicht--/meldung/85616v
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/cs20090303_2bvc000307.html- Eine kurze Erklärung zum Thema Wahlcomputer vom CCC https://berlin.ccc.de/wiki/Wahlcomputer
- Der Comic zu Wahlmaschinen https://www.foebud.org/datenschutz-buergerrechte/comic-zu-wahlmaschinen
Katharina Maria Nocun
03.03.2009 16:44

