Freiheit als Verhandlungsmasse: Die Antwort
Koalitionsgespräche: Am 15. Oktober haben wir zusammen mit Campact einen Offenen Brief mit Forderungen zum Thema Bürgerrechte an den Verhandlungspartner FDP übergeben. 20.000 Menschen hatten dieses Papier mit unterzeichnet. Heute ging bei uns eine Antwort aus dem Büro von Frau Leutheusser-Schnarrenberger ein, die wir hier auf der Website des FoeBuD dokumentieren und kommentieren.
Sehr geehrte Unterzeichner des Aufrufs von Compact und FoeBuD,
vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Ich möchte kurz zu den von Ihnen formulierten Punkten Stellung nehmen.
Die Anwendung der Vorratsdatenspeicherung wird ausgesetzt und über die
vom Bundesverfassungsgericht erlassenen einstweiligen Anordnungen hinaus
wesentlich weiter eingeschränkt. Bis zum Abschluss der anhängigen
Beschwerdeverfahren beim Bundesverfassungsgericht dürfen die
europarechtlich verbindlich auf Vorrat gespeicherten Daten zur
Verfolgung von Straftaten nicht mehr abgerufen und verwendet werden.
Auch zum Zweck der Gefahrenabwehr wurde der Zugriff auf die
Telekommunikationsdaten eingeschränkt. Ein Zugriff darf nur noch zur
Abwehr schwerer Gefahren für Leib, Leben und Freiheit einer Person
erfolgen.
Wir haben sichergestellt, dass der Identitätsnachweis mit dem
elektronischen Personalausweis eine freiwillige Möglichkeit darstellt.
Die Anwendung des Zugangserschwerungsgesetzes, das dem Bundespräsidenten
zur Unterschrift vorliegt, wird ausgesetzt. Internetsperren von
kinderpornografischen Seiten finden nicht statt. Stattdessen wird in
Zusammenarbeit internationalen Providernetztwerken wie z.B. "Inhope" der
Versuch unternommen, die u.a. vom BKA festgestellten
kinderpornografischen Internetseiten zu löschen. Nach einem Jahr wird
dieses Vorgehen evaluiert und über das weitere Vorgehen entschieden.
Auch im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes konnten wir entscheidende
Verbesserungen erreichen um Arbeitnehmer wirksam vor Bespitzelungen am
Arbeitsplatz zu schützen. Die Datenverarbeitung wird nur auf solche
Daten beschränkt, die für das Arbeitsverhältnis erforderlich sind. Eine
Verarbeitung von Daten ohne dienstlichen Bezug, wie z.B. zum
außerdienstlichen Verhalten oder nicht dienstrelevanten
Gesundheitszustand wird künftig ausgeschlossen sein. Um der Bedeutung
des Arbeitnehmerdatenschutzes gerecht zu werden, wird dieses Thema in
einem eigenen Kapitel im Bundesdatenschutzgesetz ausgestaltet.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Betrachten wir die Aussagen und hinterfragen wir sie:
Vorratsdatenspeicherung
Bis zum Abschluss der anhängigen Beschwerdeverfahren beim Bundesverfassungsgericht
dürfen die europarechtlich verbindlich auf Vorrat gespeicherten Daten zur Verfolgung
von Straftaten nicht mehr abgerufen und verwendet werden. Auch zum Zweck der
Gefahrenabwehr wurde der Zugriff auf die Telekommunikationsdaten eingeschränkt.
Ein Zugriff darf nur noch zur Abwehr schwerer Gefahren für Leib, Leben und
Freiheit einer Person erfolgen.
hier sehen wir keine Änderung:
Es soll lediglich eine Verwaltungsanweisung an das BKA geben, Vorratsdaten bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur noch zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit anzufordern. Auf diese verwaltungsinterne Anweisung können sich Bürgerinnen und Bürger aber nicht berufen. Außerdem sind präventive Abrufe nach der Anordnung des Bundesverfassungsgerichts schon nur "zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr" zulässig. Es ändert sich hier also praktisch nichts. Insbesondere wird es keinerlei Einschränkungen bei der Datennutzung zur Strafverfolgung geben. Und gespeichert wird nach wie vor - auf Vorrat.
Dise Infos
finden sich in der FAQ des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/#Aussetzung
Elektronischer Personalausweis
Wir haben sichergestellt, dass der Identitätsnachweis mit dem elektronischen
Personalausweis eine freiwillige Möglichkeit darstellt.
Zum einen wird in dieser Antwort auf das Problem der RFID-Chips in den neuen Personalausweisen nicht eingegangen - auf diesen soll das biometrische Foto gespeichert werden. Zum anderen stellt die obige Aussage keine Änderung zur bisherigen Regelung dar, die hier dokumentiert ist:
http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2009/0032-09.pdf
"Der Bundesrat begrüßte beim Durchwinken des Gesetzes, dass das Parlament einige von den Ländern gewünschte Änderungen aufgenommen habe. So sei etwa ein Benachteiligungsverbot verankert worden für den Fall, dass sich ein Antragsteller gegen die Aufnahme der Fingerabdrücke entscheidet. Auch soll die Möglichkeit des elektronischen Identitätsnachweises auf die Fälle begrenzt werden, in denen ein Zugang für diese Möglichkeit eröffnet wurde. Dadurch soll sichergestellt werden, dass keine elektronischen Verfahren erzwungen werden, "die nicht sachgerecht sind oder auf die die Behörden nicht vorbereitet sind". Da fahrlässiges Verhalten leicht gegeben sei und einen niedrigen Unwertgehalt in sich trage, werde zudem auch im Personalausweisrecht – wie bereits im Passgesetz – auf eine Bußgeldbewehrung für fahrlässige Falschangaben verzichtet."
Der Anteil der FDP an der damaligen Entscheidung:
"Der Entschließungsantrag der Fraktion der FDP auf Ausschussdrucksache 16(4)524 hat folgenden Wortlaut:" http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/114/1611419.pdf insb. S. 9
und
"Kleine Anfrage der Abgeordneten Gisela Piltz, Hartfrid Wolff, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP"
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/018/1601880.pdf
Arbeitnehmerdatenschutz
Auch im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes konnten wir entscheidende Verbesserungen
erreichen um Arbeitnehmer wirksam vor Bespitzelungen am Arbeitsplatz zu
schützen. Die Datenverarbeitung wird nur auf solche Daten beschränkt, die für
das Arbeitsverhältnis erforderlich sind. Eine Verarbeitung von Daten ohne
dienstlichen Bezug, wie z.B. zum außerdienstlichen Verhalten oder nicht
dienstrelevanten Gesundheitszustand wird künftig ausgeschlossen sein. Um der
Bedeutung des Arbeitnehmerdatenschutzes gerecht zu werden, wird dieses Thema in
einem eigenen Kapitel im Bundesdatenschutzgesetz ausgestaltet.
Dies bedeutet, dass das Bundesdatenschutzgesetz nicht grundlegend überarbeitet werden soll und es kein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz geben wird. Darüber hinaus hat sich in diesem Punkt seit dem 03.07.2009 (also vor den Koalitionsverhandlungen) nichts geändert:
§ 32BDSG
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften (Bundestagsbeschluß am 03.07.2009). Dieses Gesetz tritt am 01.09.2009 in Kraft.
Vorher gab es im BDSG unseres Wissens dazu keine explizite Regelung. Welchen Anteil die FDP an der Novelle hatte, können wir nicht sagen.
"(1) Personenbezogene Daten eines Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist. Zur Aufdeckung von Straftaten dürfen personenbezogene Daten eines Beschäftigten nur dann erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass der Betroffene im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen hat, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung nicht überwiegt, insbesondere Art und Ausmaß im Hinblick auf den Anlass nicht unverhältnismäßig sind."
Fazit
Den großen Wurf hat die FDP damit sicher nicht gemacht und ob sie
ihre Wahlversprechen mit diesem Koalitionsvertrag gehalten hat,
kann auch diskutiert werden. Viele der aufgeführten Punkte wurden
nicht - wie der Brief Sabine Leutheusser-Schnarrenbergers suggeriert - im Rahmen der Koalitionsverhandlungen verbessert, sondern sie entsprechen den bisherigen Regelungen. Insbesondere im Hinblick auf die Vorratsdatenspeicherung und die RFID-Chips in den elektronischen Personalausweisen hätten wir uns deutliche Korrekturen gewünscht.
Die Situation bei den Bürgerrechten scheint sich immerhin nicht weiter verschlechtert zu haben. Welche Auswirkungen die neuen Regelungen beispielsweise auf den Kampf gegen die Netzsperren oder auf den Arbeitnehmerdatenschutz haben werden, wird sich erst noch zeigen.
Die angekündigte Kursänderung für die Sache der Bürgerrechte ist im Koalitionsvertrag noch nicht erkennbar. Wir sind gespannt auf die weiteren Impulse aus dem Justizministerium.
Weiteres dazu ...
...Die schwarz-gelben Kompromisse bei den Bürgerrechten
... Übergabe des Offenen Briefs mit 20.000 Unterschriften
...5-Minuten-Info zu den Koalitionsverhandlungen "Bürgerrechte sind keine Verhandlungsmasse!"
... und auf der Website unseres Kampagnenpartners Campact.
12.11.2009 02:19

