Redetext Franziska Heine
Die Rede von Franziska Heine vor dem Petitionsausschuss des Bundestages vom 22.2.2010.
Zunächst möchte ich mich für die Möglichkeit bedanken, das Anliegen von
mir und 134.014 Mitzeichnern Online, 1.391 weiteren Mitzeichnern und
insgesamt 96 eingereichten Petitionen mit gleichem Anliegen hier vor
dem Petitionsausschuss des Bundestages präsentieren zu können.
Mein
Name ist Franziska Heine. Ich habe am 22. April 2009 die Petition mit
dem Titel "Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten"
eingereicht.
Ich werde als erstes kurz auf die Ereignisse des vergangenen Jahres eingehen.
Anschließend werde ich die wesentlichen Kritikpunkte am Zugangserschwerungsgesetz herausarbeiten.
Dann
werde ich unsere Forderungen nennen und einen Vorschlag unterbreiten,
wie die Fraktionen des Bundestages diese umsetzen können.
Im
Frühjahr des letzten Jahres wurde, ausgehend vom Familienministerium,
ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem das BKA ermächtigt
wurde, geheime Listen mit Webseiten anzulegen. Die Webseiten auf diesen
Listen sollen täglich an die deutschen Internet Service Provider
übergeben und von diesen für den Zugang durch Nutzer gesperrt werden.
Jeder Aufruf einer Webseite auf dieser Liste soll auf ein "Stoppschild"
umgeleitet werden.
Nun kann man sich fragen, warum über 135.000
Menschen – so viele, wie in 2 Olympiastadien passen –, sich gegen ein
populistisches Gesetz wenden, das über Monate hinweg als die ultimative
Lösung im Kampf gegen Kinderpornografie präsentiert wurde. Wir erinnern
uns sicher alle an die Beschreibungen von Frau von der Leyen.
All
diese Menschen sind nicht gegen das Stoppschild, weil sie die
Verbreitung und den Konsum von Kinderpornographie befürworten. Im
Gegenteil: Sie sind dagegen, weil sie darin eine gefährliche
Symbolpolitik sehen, die allein darauf abzielt, eine scheinbar schnelle
und scheinbar einfache Lösung zu präsentieren. Eine Symbolpolitik, die
glaubt, mit technischen Mitteln soziale Probleme lösen zu können. Vor
Allem eine gefährliche Symbolpolitik, die erheblichen Schaden für die
Informations- und Meinungsfreiheit anrichten wird, aber zum Erreichen
des eigentlichen Ziels vollkommen ungeeignet ist.
Ich werde kurz die wesentlichen Kritikpunkte an dem Gesetzentwurf herausarbeiten:
1.
Die Maßnahme ist unwirksam: Die illegalen Inhalte und damit die Taten,
werden im Netz durch die Stoppschilder lediglich verdeckt. Die
Betroffenen erleben ein weiteres Mal eine gesellschaftliche
Tabuisierung und ein von der Regierung angeordnetes Wegsehen.
Tatsächlich aber sind sie weiterhin frei im Netz gespeichert und
weiterhin frei abrufbar, denn die bisher bekannten Sperrtechniken
können mit einfachen und frei verfügbaren Mitteln umgangen werden.
2.
Die Maßnahme ist unnötig: Die Entfernung der Inhalte und die Verfolgung
der Täter ist weltweit möglich: Einerseits handelt es sich um Taten,
die weltweit nicht nur geächtet, sondern auch strafbar sind.
Andererseits zeigen die Erfahrungen, dass die Verbreitung
ausschließlich aus Ländern erfolgt, in denen die Verbreitung von
Kinderpornografie verboten ist – mehrheitlich aus den USA und
Westeuropa einschließlich Deutschland. [Und dann die Karte zeigen].
Auch das BKA hatte diese Erkenntnis, wie ein Brief vom 9. Juni 2009 an
Frau Bulmahn von der SPD-Fraktion beweist. [zeigen]
3. Die
Maßnahme ist intransparent: Das Verfahren der geheimen Liste weckt die
Befürchtung, dass Seiten ohne weiteres gesperrt werden, die nichts mit
kinderpornografischen Inhalten zu tun haben. Sperrlisten aus dem
Ausland, die wir gefunden haben, haben gezeigt, dass nur knapp die
Hälfte der dort aufgelisteten Seiten illegal waren. Die australische
hatte sogar versehentlich einen Reiseveranstalter und einen Zahnarzt
aus Queensland aufgelistet!
4. Aus Punkt drei folgt also: Die
Maßnahme ermöglicht Willkür: Falsche Einträge sind nicht zu verhindern
und: Es ist vollkommen unklar, wie sich gegen einen möglicherweise
unrechtmäßigen Eintrag auf der Liste gewehrt werden könnte.
5.
Die Maßnahme konterkariert Artikel 5 des Grundgesetzes: Die Existenz
von "Stoppschildern" erzeugt sogenannte "Chilling-Effekte". Stellen Sie
sich nur mal vor, sie klicken auf einen Link in einer Mail und landen
auf einem Stoppschild. Sie müssen also davon ausgehen, dass sie gerade
unwissentlich versucht haben, Illegales abzurufen. Nun fragen Sie sich:
Sind Sie jetzt irgendwo gebrandmarkt als Konsument strafbarer Bilder?
Und jetzt überlegen Sie sich: Wie wird es sich das nächste Mal
anfühlen, wenn sie einen Link vor sich haben und sich nicht trauen,
darauf zu klicken, obwohl Sie doch nur auf der Suche nach Informationen
sind? Dies kann nicht gewollt sein.
Noch zwei etwas schwächere Argumente:
6.
Die Maßnahme verhindert Verbrechensbekämpfung: Die Umleitung auf
Stoppschilder ist ein perfektes Frühwarnsystem für Anbieter verbotenen
Contents. es ist denkbar, dass sich kriminelle Webseitenbetreiber
einfach erstellbare Abfragen erstellen, die ihnen zuverlässig
mitteilen, ob ihre Seite von einer Umleitung auf eine Seite mit
Stoppschild betroffen ist. Sobald sie davon erfahren, ziehen sie ihre
Inhalte einfach um (das geht mit etwas technischem Know-How innerhalb
von wenigen Minuten). So verspielen die Ermittlungsbehörden wichtige
Vorteile im Kampf gegen die Täter.
7. Die Maßnahme könnte die
Verbreitung illegaler Inhalte fördern: Das Gleiche gilt für Konsumenten
illegaler Inhalte. Auch sie können sich mit Hilfe einfacher Abfragen
Listen zusammenstellen, die sie zielgerichtet zu den für sie relevanten
Inhalten führen. Die Listen des BKA werden so zu Navigationshilfen, die
direkt zu den illegalen Inhalten führen.
(kurze Atempause)
Diese
Punkte wurden während des letzten Jahres von vielen Leuten immer und
immer wieder beharrlich angesprochen. Wir haben diskutiert und den
Dialog gesucht. Jetzt, in der neuen Legislaturperiode, gibt es einen
breiten politischen Konsens, dass Netzsperren keine sinnvolle Massnahme
bei der Bekämpfung strafbarer Inhalte im Netz sind. Darüber freuen wir
uns.
Dennoch ist ein Gesetz, von dessen Sinnlosigkeit alle
Parteien überzeugt sind, durch die Unterschrift des Bundespräsidenten
und die baldige Verkündung politische Realität. Dass CDU und FDP in
ihrem Koalitionsvertrag eine Nichtanwendung des Gesetzes beschlossen
haben war ein wichtiger Schritt, der jedoch eine Menge bisher
ungeklärter Fragen aufgeworfen hat.
Deshalb ist jetzt der
Moment, in dem wir diesen schwierigen Zustand in der gesetzlichen
Grauzone beenden müssen. Wir brauchen eine überparteiliche Koalition
der rechtsstaatlichen Vernunft, die gemeinsam ein Aufhebungsgesetz für
das Netzsperrengesetz in den Bundestag einbringt. Auch wenn das
ursprüngliche Vorhaben mit den Stoppschildern gut gemeint gewesen sein
sollte, sollten Sie sich besseren Einsichten nicht verschließen und
dieses unnötige und für unsere Demokratie schädliche Gesetz aus der
Welt schaffen.
Der Bundestag bietet einen Videomitschnitt der kompletten Anhörung in seiner Mediathek an.
24.02.2010 17:02

